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Marc Münch,*) Hamburg

SPD-Abgeordnete rebellieren gegen Steinbrück?


Doppeltes Spiel

Der Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider (SPD) forderte jüngst, alle Banken müssten „die Hosen runter lassen“.[1] Schneider ist der Ansicht, dass kein Bankvorstand freiwillig seine Papiere durch den Sonderfonds Finanzmarkstabilisierung (SoFFin) überprüfen lasse. Darüber hinaus fordert Schneider nun auch noch, dass die Bad-Bank-Pläne Steinbrücks geändert werden.[2]
 
Auf den ersten Blick könnte man denken, hier rebellieren Abgeordnete gegen den inzwischen eher unglücklich agierenden Peer Steinbrück auf, wie der Spiegel es leicht reißerisch formuliert. Um die Glaubwürdigkeit Steinbrücks ist es nach seinen Unwahrheiten über angeblich nicht mögliche Prüfungen der Auslandstöchter der Hypo Real Estate (HRE) und der Verkündung der Schieflage dieser Bank just einen Tag, nachdem die Haftungsfrist der ehemaligen HRE-Mutter HypoVereinsbank abgelaufen war, nicht mehr gut bestellt. Die Bürger reagieren kritisch, sobald Steinbrück Pläne zur Bankenrettung vorstellt. Hatte er zu Beginn des Jahres noch kategorisch Pläne für eine Bad Bank abgelehnt, knickte er wenige Wochen später ein und spannte den Rettungsschirm über unsere Banken. Indes, seine zunächst ablehnende Haltung haben ihm schon viele Bürger nicht mehr abgenommen.

Carsten Schneider und angeblich auch Teile der Parlamentarischen Linken in der SPD stellten sich nun gegen die von Peer Steinbrück vorgestellten Bad-Bank-Pläne und forderten eine Korrektur. Es sei nicht anzunehmen, dass Bankvorstände ohne Zwang ihr Versagen eingestehen und um Unterstützung des SoFFin bitten würden. Dadurch würden solche Banken sich möglichen Sanierungsbemühungen verschließen und nur zögerlich wieder an der für die Realwirtschaft nötigen Kreditvergabe teilnehmen. Schneider hingegen fordert, dass die Banken dazu verpflichtet werden, die Gelder des SoFFin anzunehmen.

Was zunächst so klingt, als wolle Schneider unserem Finanzminister einmal zeigen, wie man mit widerwilligen Bankern umgeht, beinhaltet in Wahrheit, dass der Bund noch höhere Risiken bei der Bankenrettung eingeht, als zunächst in Steinbrücks Plänen vorgesehen war. Dazu sagte Schneider: „Ich bin gerne bereit, dafür die Mittel des Soffin deutlich aufzustocken. Auch 80 Milliarden Euro mehr wären kein Problem, wenn das das Problem löst.“ Angesichts der sonstigen Eintracht zwischen Schneider, Steinbrück und dessen Staatssekretär Jörg Asmussen stellt sich hier die Frage, ob Steinbrück und Schneider nicht ein doppeltes Spiel spielen, um letztendlich die Forderungen der Finanzindustrie umzusetzen. Asmussens Bekanntheitsgrad hat im Zusammenhang mit der Finanzkrise übrigens enorm zugenommen, jedoch weniger positiv besetzt.[3] Und über das Handeln Steinbrücks in der Finanzkrise schrieb Schneider im September 2008 in einer Festschrift bewundernd: „Der Finanzminister verkörpert Sicherheit und Kompetenz gleichermaßen.“
 

Folgen einer Aufdeckung aller Bankrisiken

Sollte Schneiders Forderung nach einer Offenlegung der Bankrisiken erfüllt werden, würde dies bedeuten, dass alle Banken ihre Vermögensgegenstände sowohl des Umlauf- als auch des Anlagevermögens auf den aktuellen Zeitwert abschreiben müssten. Man denkt dabei unweigerlich an die öffentlich bekannt gewordene Liste der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die für die deutschen Banken einen Wert der risikogewichteten Aktiva (toxische Papiere) in Höhe von rund 816 Milliarden Euro ausweist. Das Dementi seitens der Politik, dass diese Werte nicht aussagekräftig seien, fiel nur sehr verhalten aus, insbesondere eine überaus wichtige Erklärung, wie diese Zahlen zu werten seien, unterblieb. Zufälligerweise korrespondiert die Summe auch relativ zu den Zahlen, welche der Internationale Währungsfonds (IWF) an Verlusten bei den Banken in Europa prognostiziert hat. Von allen europäischen Banken sind deutsche Banken mit Abstand am meisten von den toxischen Finanzderivaten betroffen.

Für die Commerzbank weist die BaFin-Liste Risikopositionen in Höhe von 101 Milliarden Euro aus, für die HSH Nordbank 105 Milliarden Euro und für die HRE sogar 268 Milliarden Euro. Vergleicht man die Eigenkapitalentwicklung dieser Institute der vergangenen Jahre anhand der veröffentlichten Geschäftsberichte, so kann man nur zu dem Schluss kommen, dass der überwiegende Teil dieser Aktiva noch nicht wertberichtigt wurde. Weltweit spricht der IWF von höchstens einem Drittel der toxischen Papiere, für welche bereits Wertberichtigungen vorgenommen wurden. Wenn die Banken nun, wie von Schneider gefordert, diese Aktiva auf den Zeitwert abschreiben würden, hätte das zur Folge, dass die Banken ein negatives Eigenkapital in entsprechender Höhe zuzüglich des aktuell vorhandenen Eigenkapitals ausweisen würden. Sie wären also extrem unterkapitalisiert oder einfach ausgedrückt: extrem überschuldet.

Exkurs:

Bis vor einigen Monaten war die aus dem angelsächsischen Raum kommende Zeitwertbilanzierung (Fair-Value-Accounting) noch das Credo der Marktgläubigen und einiger von Schneiders Parteigenossen – solange der Zeitwert über den Anschaffungskosten lag und somit Gewinne ausgewiesen werden konnten, die noch gar nicht realisiert waren. Hier wurde speziell bei Banken gegen das Realisationsprinzip des Handelsgesetzbuchs (HGB) verstoßen. Unter der großen Koalition wurden jedoch sehr schnell Ausnahmeregelungen geschaffen, um von einer Zeitwertbilanzierung abzusehen, als die Kurse an den Börsen fielen und die Bilanzierung zum Zeitwert mit Verlusten verbunden gewesen wäre oder um es mit Schneiders Worten zu sagen: wenn die Banken die Hosen runtergelassen hätten. In diesem nun umgekehrten Fall wird gegen das strenge Niederstwertprinzip des HGB verstoßen. Beide genannten Prinzipien zählen zum Vorsichtsprinzip, einem Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung und einem zentralen Eckpfeiler des deutschen Handelsgesetzbuchs.

Unter Mitwirkung der SPD wurde mit dem jüngst beschlossenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) speziell für Banken die Zeitwertbilanzierung, also der Verstoß gegen das Realisationsprinzip, gesetzlich legitimiert. Bemerkenswert ist dies aus dem Grund, dass es bisher gesetzlich nicht vorgesehen war, sondern – vereinfacht ausgedrückt ‑ lediglich in der Vergangenheit durch das Institut der Wirtschaftsprüfer[4] und der BaFin nicht beanstandet worden war, da eine solche Bewertung von Wertpapieren im Handelsbestand einer Bank als „übliche Bankgeschäfte“ angesehen wurden. Diese Ansicht wurde jedoch nicht angepasst, nachdem die Bundesregierung unter maßgeblicher Beteiligung des heutigen Staatssekretärs Jörg Asmussen die Verbriefung von Krediten und den Handel damit zuließ und in Folge dessen die Handelsbestände in den Bankbilanzen zum einen enorm anstiegen und zum anderen vollkommen neuartige Kreditderivate in deutschen Bankbilanzen auftauchten, deren Werthaltigkeit zu beurteilen selbst Experten nicht zuverlässig möglich war. Die letzte Stellungnahme zur Bilanzierung von Kreditderivaten des Bankenfachausschusses des IDW datiert aus dem Jahr 2001.[5] Inzwischen stellen sich US-Politiker und sogar die Standardsetter der internationalen Rechnungslegungsvorschriften IASB[6] und FASB[7] die Frage, ob die Zeitwertbilanzierung nicht zu einer Verschärfung der Krise geführt haben könnte und Korrekturen daran vorgenommen werden müssten. Während einer Sachverständigenanhörung im Bundestag am 17. Dezember 2008 haben einige Experten, darunter sogar der Vizepräsident der Deutschen Bundesbank, diesbezüglich noch eindeutige Warnhinweise gegeben und von der Zeitwertbilanzierung abgeraten. Drei Monate nach dieser Sachverständigenanhörung hatte die Krise sich noch weiter verschlimmert und die Schieflage bei deutschen Banken war noch offensichtlicher geworden. Und was machen unsere Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU, SPD und FDP mitten in dieser größten Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise seit 1929? Sie segnen ein Gesetz ab, das den deutschen Banken die Zeitwertbilanzierung – mit anderen Worten: den Verstoß gegen das Vorsichtsprinzip ‑ nun explizit ermöglicht. Nach der Verabschiedung des BilMoG im Bundestag richtete sich der rechtspolitische Sprecher der Grünen Jerzy Montag in seiner Bundestagsrede an die Abgeordneten der CDU/CSU, SPD und FDP mit den Worten: „Die Verantwortung für zukünftige Bilanzakrobatik der Banken, aufgehübschte Bilanzen und verflüchtigte Sicherheiten tragen Sie allein.“ Man stellt sich an diesem Punkt unweigerlich die Frage, ob die Bundestagsabgeordneten der o.g. Parteien überhaupt etwas aus dieser Krise gelernt haben. Diese Frage muss man auch Horst Köhler stellen, der das Gesetz unterzeichnet hat, wenige Tage vor der Verabschiedung desselbigen aber noch betonte, dass man tiefere Lehren aus dieser Krise ziehen müsse.

 
Nach Schneiders Argumentation würden die Banken nach dem „Herunterlassen der Hosen“ eine Rekapitalisierung brauchen. Wenn nun die Verluste in Höhe der BaFin-Liste (816 Milliarden Euro) tatsächlich auszuweisen wären, würde das Eigenkapital der Banken erheblich negativ sein. Eine Rekapitalisierung in einem solchen Umfang wäre schlicht unmöglich, da Peer Steinbrück dazu das Geld fehlt und auch niemand sagen kann, woher das dazu nötige Geld kommen könnte. Das Bankenrettungspaket im Umfang von 480 Milliarden Euro reicht dafür nicht aus. Dieser Betrag des SoFFin setzt sich zusammen aus 400 Milliarden Euro Garantien, die der Bund übernehmen kann, aber „nur“ bis zu 80 Milliarden Euro, die in Form von Krediten für Rekapitalisierungen und Risikoübernahmen eingesetzt werden können.[8] Aber auch diese Kredite muss der Bund erst einmal aufnehmen.
 

Geheimniskrämerei vor Demokratie

Die fehlenden Mittel werden auch bereits daran ersichtlich, dass die zur Rettung der Hypo Real Estate anstehende Kapitalerhöhung „lediglich“ 5,64 Milliarden Euro umfassen soll.[9] Das handelsrechtliche Eigenkapital der HRE beträgt zum 31. Dezember 2008 nur noch 721 Millionen Euro. Nach der Kapitalerhöhung verfügt die HRE also über ein Eigenkapital in Höhe von 6,36 Milliarden Euro. Glaubt man der BaFin-Liste auch nur zu einem Bruchteil der dort für die HRE ausgewiesenen Risiken in Höhe von 268 Milliarden Euro, so reichen die Mittel des SoFFin für eine Rekapitalisierung überhaupt nicht aus. Mit Garantien und Bürgschaften kann man keine Rekapitalisierung vornehmen. Es müssen tatsächliche Einlagen in Form von Geld erbracht werden, damit die Banken wieder ein Eigenkapital ausweisen können, das sie überlebensfähig macht. 80 Milliarden Euro werden dazu nicht ausreichen. 480 Milliarden Euro vermutlich auch nicht. Steinbrück agiert am Rande eines Staatsbankrotts.

Dies dürfte auch ein Grund dafür sein, dass Steinbrück die Verteilungspolitk des SoFFin der parlamentarischen Kontrolle entzogen hat.[10] Ein Lenkungsausschuss unter Leitung von Steinbrücks Staatssekretär Jörg Asmussen, der bereits als Aufsichtsrat der IKB versagte, entscheidet darüber, welche Bank wie viel Geld und zu welchen Konditionen bekommt. Dementsprechend weiß auch nur der Lenkungsausschuss, wie schlimm es um unsere deutschen Banken wirklich bestellt ist. Lediglich einmal pro Woche darf ein kleines Parlamentsgremium von neun Abgeordneten Fragen an Asmussen und seine Kollegen stellen. Aber weder anderen Abgeordneten und erst recht nicht dem widerwilligen Steuerzahler dürfen unsere Volksvertreter über die Antworten Auskunft geben. Demokratie? Fehlanzeige! Über die Not der Banken und auch die Not Peer Steinbrücks ist Carsten Schneider hingegen bestens informiert. Er ist nämlich einer der neun Abgeordneten in diesem hochgeheimen Parlamentsgremium, das Fragen über die Mittelverwendung an den Lenkungsausschuss des SoFFin stellen darf.

Schneider scheint diese Form des Demokratieverständnisses nicht zu stören. Das verwundert nicht, da er und Asmussen schon lange gemeinsam arbeiten. 1998 zog der damals 22-jährige nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann als jüngster Abgeordneter in den Bundestag. Seit elf Jahren unterstützt er dort nun schon die Finanz- und Steuerpolitik seiner Partei, die den von seinem Parteichef Müntefering als „Heuschrecken“ bezeichneten Hedge-Fonds den Weg ebnete und den unregulierten Casino-Kapitalismus der Banken in Deutschland überhaupt erst ermöglichte. In einem mit Jörg Asmussen gemeinsam verfassten Positionspapier aus dem Jahr 2002 schrieb Schneider: „In keinem anderen Politikfeld hat die rot-grüne Koalition in der vergangenen Wahlperiode mehr Vertrauen und Kompetenz erworben als auf dem Gebiet der Haushalts- und Finanzpolitik. Für diese Politik stand und steht Hans Eichel. Diese Politik lohnt der Fortsetzung.“ Und weiter führt er dort aus: „Gerechtigkeit ist der zentrale sozialdemokratische Grundwert: Gerechtigkeit bedeutet für die Finanzpolitik, dass jeder nach seiner Leistungsfähigkeit zur Finanzierung des Staates beiträgt.“

Der von den Medien als Haushaltsexperte bezeichnete Schneider ist es, der nun den Wegbereiter einer Gesetzesvorlage spielt, die die Banken geradezu dazu zwingt, unsere Steuermilliarden anzunehmen. Führende SPD-Politiker zeigen also weiterhin ein Verhalten, das man nur als eine Hörigkeit der Politik gegenüber den Banken bezeichnen kann.
 

Verlängerung der Krise

Schneiders Plan beinhaltet jedoch einen eklatanten Fehler: die Mittel des SoFFin werden schon bei der Verstaatlichung und Rettung der HRE aufgebraucht werden, so dass für die übrigen Banken gar keine Mittel mehr zur Verfügung stehen werden. Da nützt es auch nichts, wenn man den Banken diese Mittel aufzwingen möchte. Betrachtet man nämlich neben der HRE die anderen angeschlagenen Banken, wird das Bild nicht besser. Die Commerzbank weist zum 31. Dezember 2008 immerhin ein handelsrechtliches Eigenkapital in Höhe von 17,9 Milliarden Euro aus, doch die Risiken der BaFin-Liste stehen dagegen mit 101 Milliarden Euro. Das Eigenkapital der HSH Nordbank zum gleichen Zeitpunkt beträgt 5 Milliarden Euro, doch die Risiken laut BaFin-Liste übersteigen dies um 100 Milliarden Euro. Die anstehende Kapitalerhöhung bei der HSH Nordbank, die Hamburg und Schleswig-Holstein in Höhe von rund drei Milliarden Euro zeichnen wollen, wirkt da auch nur wie ein Tropfen auf den heißen Stein.

Weder bei Schneider noch bei Steinbrück ist vorgesehen, neben der HRE einzelne Banken zu verstaatlichen oder über ein geordnetes Insolvenzverfahren abzuwickeln. Dabei hat der Ökonomie-Nobelpreisträger Joseph E. Stiglitz bereits überzeugende Überlegungen dargelegt, weshalb eine vorübergehende oder dauerhafte Verstaatlichung einzelner Banken die Gewähr bietet, dass die Lasten der Krise nicht allein der öffentlichen Hand und damit dem Steuerzahler aufgebürdet werden.[11] Meines Erachtens gehört neben der Verstaatlichung auch die Notwendigkeit, einzelne Banken abzuwickeln – bei gleichzeitigem Schutz und Erhalt des Geldes der Einleger – und die gesunden Teile von einer anderen Bank übernehmen zu lassen. Darüber hinaus darf eine Verstaatlichung jedoch nur unter der verfassungsgemäßen Wahrung des Schutzes der Eigentumsrechte der bisherigen Bankeigentümer stattfinden.

Im laufenden Wahlkampf ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass wir etwas über das wahre Ausmaß der Risiken in den Bankbilanzen erfahren. Steinbrück wird weiterhin versuchen, auf Zeit zu spielen und insbesondere den HRE-Untersuchungsausschuss ohne Blessuren zu überstehen. Auch die Prüfung, ob bei einzelnen Banken tatsächlich eine Systemrelevanz vorliegt bzw. ob trotz systemischer Relevanz nicht doch die Möglichkeit eines geordneten Insolvenzverfahrens die bessere Lösung sein könnte, wird Steinbrück nicht diskutieren wollen.

Die nachteilige Folge daraus: je länger die Problemaufdeckung bei den Banken hinausgezögert wird, desto länger wird eine Wiederherstellung der Kreditfähigkeit und Kreditvergabe an die Realwirtschaft dauern. In der Zwischenzeit werden dadurch aber auch bestehende Kredite gefährdet, deren Werthaltigkeit vielleicht heute noch gegeben ist. Die Banken werden also noch mehr – dann faule Kredite – abschreiben müssen und ihr Rekapitalisierungsbedarf wird noch höher ausfallen. Aber die paar Milliarden mehr wird der Steuerzahler sicherlich auch noch aufbringen.
 

Insolvenzverschleppung

Anstelle der Möglichkeiten einer Insolvenz hat die Regierung die Möglichkeiten einer geduldeten Insolvenzverschleppung in der Krise bewusst eröffnet. Würden die Banken nämlich alle ihre risikogewichteten Aktiva, also die toxischen Papiere sowie alle notleidenden Kredite, auf den Zeitwert abschreiben, müssten sie unverzüglich eine Verlustmeldung des hälftigen Grundkapitals bekannt geben und eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen.[12] Außerdem dürften die Bankvorstände unter Umständen keine Zahlungen mehr leisten.[13] Die Banken wären also zunächst kurzzeitig handlungsunfähig und müssten unter die Verwaltung eines Insolvenzverwalters gestellt werden. Ein solches Szenario gefällt natürlich zum einen keinem Bankvorstand und zum anderen – davon muss man inzwischen ausgehen – auch nicht Peer Steinbrück. Zumindest nicht mitten im Wahlkampf.

Am 17. Oktober 2008 hat der Deutsche Bundestag das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) verabschiedet. Dabei handelt es sich um ein Eilgesetz, welches von der US-Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer geschrieben wurden. Zu den Mandanten dieser Kanzlei gehören auch deutsche Großbanken. Mit dem FMStG hat die Regierung einige Regelungen der Insolvenzordnung[14] zunächst bis einschließlich 2010 außer Kraft gesetzt,[15] so dass die Banken zunächst nicht gezwungen sind, Insolvenz anzumelden. Dies allerdings nur für den Fall, dass von einer überwiegend wahrscheinlichen Fortführung des Unternehmens ausgegangen werden kann. Genau an diesem Punkt ergeben sich unter objektiven Gesichtspunkten jedoch bei einigen Banken erhebliche Zweifel   im Gegensatz zur Ansicht der Bundesregierung.

Dabei muss eine Insolvenz per se nicht schlecht sein und das Ende eines Unternehmens bedeuten. Im Vergleich zur bis 1998 geltenden Konkursordnung hat die Insolvenzordnung eben nicht mehr das vorrangige Ziel der Abwicklung einer Gesellschaft. Bei der Insolvenzordnung steht die Fortführung des Unternehmens klar im Vordergrund. Unter der Leitung professioneller Insolvenzverwalter werden Sanierungskonzepte erarbeitet, unrentable Sparten ausgegliedert und sanierungsfähige Sparten meist an einen Investor veräußert. Die SPD und auch Ihr Koalitionspartner CDU wollen jedoch eine geordnete Insolvenz einiger Banken überhaupt nicht in Erwägung ziehen, sondern im Fall HRE dem Steuerzahler die gesamten – und vor allem noch nicht vollständig offengelegten – Risiken aus den Verlustgeschäften der Banken aufbürden.

Ein weiteres Problem aus der temporären und partiellen Aufhebung der Insolvenzordnung besteht darin, dass diese Aufhebung für Unternehmen aller Branchen gilt. Die präventive Wirkung der frühzeitigen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Überschuldung, der Gläubigerschutz sowie der frühzeitige Beginn von Sanierungsmaßnahmen bei in Not befindlichen Unternehmen ist mit dem Finanzmarkstabilisierungsgesetz außer Kraft gesetzt worden. Sobald die Finanzkrise erst vollständig auf die Realwirtschaft durchschlägt, werden Unternehmen, die vielleicht heute noch zu sanieren wären, die Abwärtsspirale der Kreditausfälle sogar beschleunigen. Rückwirkend betrachtet wird dieses Gesetz möglicherweise einmal als „Stabilisierungsverzögerungsgesetz“ in die Geschichte eingehen.
 

Fehlende Handlungsfähigkeit

In einer Festschrift aus dem September 2008 schrieb Schneider: „Zweitens hat gerade die Finanzkrise gezeigt, wie ungemein wichtig ein solider Staatshaushalt ist. Eben weil wir in den vergangenen zehn Jahren mit der Konsolidierung des Bundeshaushaltes begonnen haben, konnte der deutsche Staat schnell handeln und das Bankensystem schützen.“

Dabei verkennt Schneider jedoch, dass alle Hilfen, die der Staat momentan verteilen kann, einzig und allein aus Schulden finanziert werden müssen. Eine Konsolidierung des Bundeshaushaltes, die diesen Namen verdient, hat es nicht gegeben. Selbst Angela Merkel und Frank-Walter Steinmeier wurden im Januar bei einer Lüge überführt, als sie behaupteten, der größte Teil des Erblastentilgungsfonds aus der Wiedervereinigung sei bereits getilgt worden.[16] Tatsächlich wurden bisher nur rund 80 Milliarden Euro getilgt, und das, obwohl im Jahr 2000 unplanmäßig rund 50 Milliarden Euro durch die Versteigerung der UMTS-Lizenzen eingenommen wurden. Die von Merkel und Steinmeier genannte Tilgung erfolgte durch Aufnahme neuer Schulden: alte Schulden wurden mit neuen Schulden beglichen. Mit einfachen Buchhaltungstricks versucht unsere Regierung, die Bürger zu täuschen.

Einer vernünftigen Handlungsfähigkeit hat der Staat sich selbst beraubt, indem unsere Politiker in den vergangenen Jahren stets den Aufforderungen nach weniger Staat, mehr Deregulierung und geringeren Steuern insbesondere auf Unternehmensgewinne nachgekommen sind, während die verfügbaren Haushaltseinkünfte der Bürger immer geringer wurden. Die so grandios gescheiterten Banker rufen nun den Staat – also den Steuerzahler – um Hilfe, doch von Hilferufen allein von werden die Kassen nicht voller. Das Geld, das Steinbrück so großzügig an die Banken verteilt, ist das Geld, das von uns Steuerzahlern erst noch erwirtschaftet werden muss. Wir werden von der Regierung gegen unseren Willen zum sog. „lender of last resort“[17] gemacht. Dabei ist noch zu befürchten, dass es nicht zu Steuererhöhungen bei Unternehmensgewinnen kommen wird, sondern erneut dem einfachen Lohnempfänger in die löchrigen Taschen gegriffen wird.


Politik im Zeichen des Wahlkampfs

In ihrem Positionspapier aus dem Jahr 2002 zitierten Carsten Schneider und Jörg Asmussen den ehemaligen britischen Premierminister William Gladstone (1809-1898): „Der Politiker denkt an die nächsten Wahlen, der Staatsmann an die nächste Generation.“ In welche Kategorie die Herren Steinbrück und Schneider einzuordnen sind, dürfte dem Wähler am 27. September hoffentlich klar sein.

Bei unseren derzeitigen Regierungsverantwortlichen geht das Denken an die nächste Wahl sogar so weit, dass sie eine drastische Verschärfung der Krise vorsätzlich in Kauf nehmen. Anstatt dem Parlament und dem Bürger offen zu legen, wie die Lage bei den Banken ist, wird die „Rettung“ in politischen Geheimzirkeln verhandelt. Auf eine strengere Regulierung der Finanzmärkte oder gar ein Verbot von Hedge-Fonds, wie Steinbrück es im vergangenen Herbst vollmundig angekündigt hatte, warten wir indes heute noch. Für solche Regularien scheint es unserem Finanzminister nicht möglich zu sein, ein Eilgesetz zu erlassen.

Stattdessen predigen unsere Politiker vier Monate vor den Bundestagswahlen lieber, dass bald schon wieder ein Aufschwung kommt. Angela Merkel predigt den Aufschwung bereits seit 2007. Die Realität straft sie aber Lügen. Die deutsche Stahlproduktion ist auf das Niveau der 50er Jahre gesunken. Trotz Abwrackprämie. In Berlin werden vermutlich jeden Morgen Stoßgebete ausgesprochen, dass die Krise hoffentlich erst nach den Bundestagswahlen auf die Realwirtschaft durchschlage. Aus einem einzigen Grund wäre zu wünschen, dass sie bereits vor den Wahlen in voller Härte durchschlägt: damit der Wähler endlich aufwacht!
 

*)  Marc Münch ist Gründungsmitglied der überparteilichen Initiative CleanState e.V.; er war mehrere Jahre Leiter des Rechnungswesens eines börsennotierten Konzerns; heute ist er Mitarbeiter einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

[1]  Schneider im Interview mit SPIEGEL ONLINE vom 09.05.2009:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,623707,00.html

[2]  SPIEGEL ONLINE vom 11.05.2009:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,623947,00.html

[3]  tagesthemen vom 25.03.2009, Porträt Asmussen:
http://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/tt1240.html

[4]  das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) legt in den Verlautbarungen die Berufsauffassung dar, nach der Wirtschaftsprüfer unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit ihrer Tätigkeit nachgehen; die Prüfungsstandards und Verlautbarungen des IDW haben für Wirtschaftsprüfer quasi Gesetzescharakter

[5]  IDW RS BFA 1 vom 04.12.2001

[6]  das International Accounting Standards Board ist ein privates Gremium von Rechnungslegungsexperten, das die International Financial Reporting Standards (IRFS) entwickelt; nach § 315a HGB dürfen deutsche Unternehmen ihren Konzernabschluss nach den Vorschriften der IFRS aufstellen

[7]  das Financial Accounting Standards Board ist ein privates Gremium von Rechnungslegungsexperten, das die amerikanischen Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) entwickelt; das FASB untersteht der amerikanischen Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission)

[8]  http://www.soffin.de/fonds_finanzierung.php?sub=2

[9]  Ad-hoc-Mitteilung der Hypo Real Estate Holding AG vom 24.04.2009: http://www.hyporealestate.com/pdf/ADhoc_24042009.pdf

[10] Tagesspiegel vom 28.03.2009, Ein Parlament entmachtet sich selbst:
http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Finanzkrise%3Bart122,2761149

[11] Joseph E. Stiglitz in Le Monde diplomatique: Wie eine Bankensanierung funktionieren kann: http://www.monde-diplomatique.de/pm/.stigliztz

[12] vgl. § 92 Abs. 1 AktG

[13] vgl. § 92 Abs. 2 AktG

[14] vgl. Art. 5 FMStG; § 19 Abs. 2 InsO

[15] vgl. Art. 6 Abs. 3, Art. 7 Abs. 2 FMStG

[16] DER SPIEGEL 6/2009 S. 18, Der Münchhausen-Test; manager-magazin online vom 28.01.2009, Kredite für Einheit kaum getilgt:
http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,604047,00.html

[17] Der Begriff „lender of last resort“ bezeichnet den Kreditgeber der letzten Zuflucht: http://de.wikipedia.org/wiki/Lender_of_last_resort





SPD Abgeordnete rebellieren gegen Steinbrück ?