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Kommunikation – Pressemitteilung                       CLEANSTATE e.V.
Fürstenauer Straße 17
Peine, den 14. Januar 2010                                                  31224 Peine - Woltorf
Tel.  05171 - 82997
Fax: 05171 - 989988
info@cleanstate.de

Preissockel in Energiepreisen nach § 315 BGB

Große Energieanbieter wie E.ON, RWE, EnBW, Vattenfall und EWE, aber auch viele Stadtwerke hatten in den letzten Jahren die Energiepreise drastisch erhöht. Seit etwa 2004 stellten mehrere Verbraucherverbände Musterbriefe bereit, mit denen zahlreiche Energieverbraucher die Unbilligkeit der Energiepreise und der Preiserhöhungen nach § 315 BGB einwendeten. Viele Energiepreisprotestler kürzten entsprechend ihre Energierechnungen.

Die Streitigkeiten um Energiepreise gelangten vor Gericht und schließlich auch zum Bundesgerichtshof (BGH). Soweit der VIII. Zivilsenat des BGH an der Rechtsprechung beteiligt ist, lässt sich seit einigen Jahren eine bedenkliche Entfernung von Recht und Gesetz beobachten. Insbesondere entwickelte der VIII. Zivilsenat des BGH für Energiepreise in den Jahren 2007 und 2008 mit drei viel zitierten Leitsatz-Entscheidungen die so genannte Preissockel-Theorie zu § 315 BGB. Demnach unterliegen nicht die Gesamtpreise für Strom oder Gas der Billigkeitsprüfung, sondern nur die Preiserhöhungen, gegen die Verbraucher in angemessener Frist Widerspruch eingelegt haben. Der Preissockel ist der bei Vertragsabschluss gültige Preis bzw. der Preis, der vom Verbraucher ohne Widerspruch bei der Jahresabrechnung ohne Beanstandung gezahlt wurde. Nach der Preissockel-Theorie ist der Preissockel einer Billigkeitsprüfung nach § 315 BGB entzogen.

In dem neuesten Beitrag zu Energiepreisen setzt sich unser Vereinsmitglied Dr. Lothar Gutsche mit der Preissockel-Theorie für Energiepreise auseinander. Demnach ist die Rechtsprechung des VIII. Zivilsenates am BGH weder mit dem Wortlaut noch mit Sinn und Zweck des § 315 BGB vereinbar. Die Preissockel-Theorie führt zu schweren logischen Widersprüchen im Begriff „Billigkeit“. Die schweren Defizite lassen nach Motiven der BGH-Richter fragen und danach, warum Staatsanwälte oder die anderen BGH-Senate diese Form der „Rechtsprechung“ am VIII. Zivilsenat dulden.

Link zum vollständigen Beitrag:
http://www.cleanstate.de/Preissockel_Energiepreise.html

In der umfangreichen Kritik an der Preissockel-Theorie mit seinen zahlreichen Referenzen finden Rechtsanwälte und betroffene Energieverbraucher schlagkräftige Argumente für den Fall, dass sich ihr Energieversorger oder Gerichte auf die Preissockel-Theorie berufen. Wegen einer Beratung in konkreten Einzelfällen verweisen wir auf die Verbraucherzentralen, den Bund der Energieverbraucher und Rechtsanwälte.


gez.
Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz
1.Vorsitzender CLEANSTATE e.V.

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Quelle und Seiteninformation

URL der Pressemitteilung:
http://www.cleanstate.de/Pressemitteilung_14_01_2010.html

URL als PDF: http://www.cleanstate.de/PRESSEMITTEILUNG_CLEANSTATE_14_10_2010.pdf
Pressemitteilungen http://www.cleanstate.de/Presse.html

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CLEANSTATE ist eine von engagierten Bürgerinnen und Bürgern gegründete, überparteiliche Initiative. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, Kriminalität, Korruption, Vetternwirtschaft und Rechtsmissbrauch in Politik, Staat und Wirtschaft unseres Landes an die Öffentlichkeit zu bringen und zu bekämpfen. Wir wollen erreichen, dass unsere Gesetze wieder konsequent auch bei den Menschen zur Anwendung kommen, deren Position in Politik und Wirtschaft sie heute vor Verfolgung schützt. Wir recherchieren selbst und auf Basis uns zugehender Informationen, um konkrete Straftaten aufzudecken, an die Öffentlichkeit zu bringen und dadurch die Justiz notfalls zum Handeln zu zwingen. Wir sind überwiegend selbst in großen Unternehmen, Politik und öffentlicher Verwaltung tätig oder tätig gewesen und haben dort die unglaublichen Missstände erlebt, die wir bekämpfen - dies ist vor allem die Basis unseres persönlichen Engagements und unseres Erfolgs.


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