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Kommunikation
– Pressemitteilung
CLEANSTATE e.V.
Fürstenauer
Straße 17
Peine, den 14. Januar
2010
31224 Peine - Woltorf
Tel. 05171 - 82997
Fax: 05171 - 989988
info@cleanstate.de
Preissockel in
Energiepreisen nach § 315 BGB
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Große
Energieanbieter wie E.ON, RWE, EnBW, Vattenfall und EWE, aber auch
viele Stadtwerke hatten in den letzten Jahren die Energiepreise
drastisch erhöht. Seit etwa 2004 stellten mehrere
Verbraucherverbände Musterbriefe bereit, mit denen zahlreiche
Energieverbraucher die Unbilligkeit der Energiepreise und der
Preiserhöhungen nach § 315 BGB
einwendeten. Viele Energiepreisprotestler kürzten entsprechend
ihre Energierechnungen.
Die Streitigkeiten um Energiepreise gelangten vor Gericht und
schließlich auch zum Bundesgerichtshof (BGH). Soweit der VIII.
Zivilsenat des BGH an der Rechtsprechung beteiligt ist, lässt sich
seit einigen Jahren eine bedenkliche Entfernung von Recht und Gesetz
beobachten. Insbesondere entwickelte der VIII. Zivilsenat des BGH
für Energiepreise in den Jahren 2007 und 2008 mit drei viel
zitierten Leitsatz-Entscheidungen die so genannte Preissockel-Theorie
zu § 315 BGB. Demnach unterliegen nicht die Gesamtpreise für
Strom oder Gas der Billigkeitsprüfung, sondern nur die
Preiserhöhungen, gegen die Verbraucher in angemessener Frist
Widerspruch eingelegt haben. Der Preissockel ist der bei
Vertragsabschluss gültige Preis bzw. der Preis, der vom
Verbraucher ohne Widerspruch bei der Jahresabrechnung ohne Beanstandung
gezahlt wurde. Nach der Preissockel-Theorie ist der Preissockel einer
Billigkeitsprüfung nach § 315 BGB entzogen.
In dem neuesten Beitrag zu Energiepreisen setzt sich unser
Vereinsmitglied Dr. Lothar Gutsche mit der Preissockel-Theorie für
Energiepreise auseinander. Demnach ist die Rechtsprechung des VIII.
Zivilsenates am BGH weder mit dem Wortlaut noch mit Sinn und Zweck des
§ 315 BGB vereinbar. Die Preissockel-Theorie führt zu
schweren logischen Widersprüchen im Begriff „Billigkeit“. Die
schweren Defizite lassen nach Motiven der BGH-Richter fragen und
danach, warum Staatsanwälte oder die anderen BGH-Senate diese Form
der „Rechtsprechung“ am VIII. Zivilsenat dulden.
Link zum vollständigen Beitrag:
http://www.cleanstate.de/Preissockel_Energiepreise.html
In der umfangreichen Kritik an der Preissockel-Theorie mit seinen
zahlreichen Referenzen finden Rechtsanwälte und betroffene
Energieverbraucher schlagkräftige Argumente für den Fall,
dass sich ihr Energieversorger oder Gerichte auf die
Preissockel-Theorie berufen. Wegen einer Beratung in konkreten
Einzelfällen verweisen wir auf die Verbraucherzentralen, den Bund
der Energieverbraucher und Rechtsanwälte.
gez.
Prof. Dr.-Ing.
Hans-Joachim Selenz
1.Vorsitzender CLEANSTATE
e.V.
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Quelle und Seiteninformation
URL der Pressemitteilung: http://www.cleanstate.de/Pressemitteilung_14_01_2010.html
URL als PDF: http://www.cleanstate.de/PRESSEMITTEILUNG_CLEANSTATE_14_10_2010.pdf
Pressemitteilungen http://www.cleanstate.de/Presse.html
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